AUGSBURGER FIRMENLAUF 2024

AKTUELLE TEILNEHMERZAHL PRÄSENZLAUF: 12000

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für den von der „km Sport-Agentur, Kappbergstr. 1, 86391 Stadtbergen“ (nachfolgend„Veranstalter“) durchgeführten „M‑net Firmenlauf  Augsburg“ und regeln das zwischen den Teilnehmern, der Veranstaltung und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis.

(2) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die km Sport-Agentur unter der in Abs. 1 genannten Adresse zu richten.

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt ist jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Jüngere Teilnehmer können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer Betreuungsperson am M‑net Firmenlauf Augsburg teilnehmen. Der Veranstalter behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen Änderungen gegenüber der ursprünglichen Veranstaltungsausschreibung zu erklären, soweit diese nicht berechtigten Interessen der Teilnehmer zuwider laufen. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Teamcaptains über entsprechende Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(2) Die Teilnahme am M‑net Firmenlauf Augsburg unter Verwendung von Sportgeräten jeglicher Art ist nicht gestattet. Von Teilnehmern mitgeführte Sportgeräte können von dem Veranstalter jederzeit bis zum Abschluss der Veranstaltung eingezogen werden.

(3) Sämtliche von den Teilnehmern zu beachtenden organisatorischen Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt dabei entweder auf der Internetseite oder direkt vor Ort am Tag der jeweiligen Veranstaltung.

(4) Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers vom M‑net Firmenlauf Augsburg und / oder einen Ausschluss des Teilnehmers von der Zeitwertung (Disqualifizierung) auszusprechen.

(5) Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen insbesondere die Veranstaltungsleitung vor Ort, die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw.Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung

(1) Bevor ein Team-Teilnehmer zum M‑net Firmenlauf Augsburg anmeldet werden kann, muss sich der Teamcaptain im Anmeldeportal des M‑net Firmenlauf Augsburg unter Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren . Bei Einzelstartern registriert sich der Teilnehmer selbst. Anschließend kann die Anmeldung im Anmeldeportal des M‑net Firmenlauf Augsburg erfolgen. Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per „electronic mail” werden nicht angenommen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch im Auftrag und mit entsprechender Vollmacht für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer (Team), für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die AGB für sich und – falls er ein Team anmeldet – für das gesamte Team.

(2) Die jeweilige Teilnehmergebühr wird von dem Veranstalter per Rechnung erhoben und ist innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung genannten Frist zu bezahlen. Zahlungen können dabei mit befreiender Wirkung ausschließlich auf die in der jeweiligen Rechnung genannte Bankverbindung des Veranstalters erfolgen. Vorgemeldete Teilnehmer, bei denen der Eingang des Teilnehmerbeitrages auf dem o.g. Konto des Veranstalters nicht bis spätestens 10 Tage nach dem offiziellen, auf den Internetseiten des M‑net Firmenlauf Augsburg bekannt gegebenen Anmeldeschlusses, festgestellt werden kann, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.

(3) Sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht ist und die organisatorischen Bedingungen dies zulassen, kann auch am Veranstaltungstag eine Anmeldung per Barzahlung erfolgen.

(4) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an, oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers. In diesem Falle bleibt dem Teilnehmer jedoch das Recht vorbehalten, einen anderen Teilnehmer als Ersatz anzugeben.

(5) Wird dem Teilnehmer von einem Arzt von der Teilnahme abgeraten, so wird ihm gegen Rückgabe der Anmeldebestätigung bzw. der Startnummer der Teilnehmerbeitrag erstattet, wenn er unter Vorlage der sportärztlichen Bescheinigung von einer Teilnahme Abstand nimmt. Das Gleiche gilt bei einem gleichartig begründeten Nichtantritt, wenn dies vor der Veranstaltung schriftlich unter Vorlage der schriftlichen Bescheinigung des behandelnden Arztes geschieht. Muss ein Teilnehmer eines Teams aus gesundheitlichen Gründen seine Teilnahme absagen, so kann vom Team ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Eine Stornierung für das gesamte Team aufgrund des Ausfalls einer Person ist nicht möglich.

(6) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer) fest, das in der Ausschreibung bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.

(7) Eine Rückerstattung des bereits entrichteten Teilnehmerbeitrags durch den Veranstalter kommt nur im Falle eines vollständigen, endgültigen Ausfalls der Veranstaltung in Betracht. Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt oder terminlich verlegt werden, so besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages und sonstiger Kosten. Dies gilt auch insbesondere für wetterbedingte Absagen / Verlegungen.

§ 4 Haftungsausschluss

(1) Der M‑net Firmenlauf Augsburg findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte der Veranstalter jedoch aufgrund höherer Gewalt oder entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, es sei denn, die Absage einer Veranstaltung erfolgt auf Grund vom Veranstalter zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung.

(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außen stehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

§ 5 Datenerhebung und -verwertung

(1) Personenbezogene Daten sind Daten, die dazu genutzt werden können, die Identität der Teilnehmer festzustellen. Darunter fallen Informationen wie z.B. der richtige Name des Teilnehmers, seine Anschrift oder das Geburtsdatum.

(2) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltungen, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die, den M‑net Firmenlauf Augsburg betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(3) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung auch für Presseveröffentlichungen, PR- und Werbezwecke verbreitet und veröffentlicht werden.

(4) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten für organisatorische Zwecke, insbesondere der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen auf der Internetseiten des Veranstalters weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

(5) Es werden Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Firma, ggf. Abteilung, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

(6) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten, personenbezogenen Daten werden für interne Marktforschungszwecke des Veranstalters verwendet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung und Verwendung der Daten zu diesem Zweck ein.

(7) Der Teilnehmer oder Teamcaptain erhält alle veranstaltungsrelevanten Informationen per E-Mail-Newsletter. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der E-Mail-Adresse zu diesem Zweck ein. Dies beinhaltet auch Informationen seitens der Veranstaltungspartner. Alle Teilnehmer können die Veranstaltungs-Newsletter und Partnerinformationen jederzeit abbestellen.

§ 6 Zeitnahme, regelwidriges Verhalten

(1) Der ausgegebene Zeitnahme-Chip wurde dieser vor der Ausgabe an den Teilnehmer auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.

(2) Die ausgegebene Startnummer ist gemäß den, vom Veranstalter formulierten Anforderungen zu tragen. Wird die Startnummer vom Teilnehmer vergessen, verloren oder nicht getragen besteht kein Recht auf Teilnahme. Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer disqualifiziert.

(3) Wird der ausgegebene Zeitnahme-Chip vergessen, verloren oder unsachgemäß getragen, so kann keine Zeitmessung durchgeführt werden und der Veranstalter ist von der Haftung für eine fehlende Wertung ausgeschlossen.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsteile sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit zulässig – Augsburg.

(3) Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

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